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UrhG § 54d Vergütungshöhe

UrhG § 54d Vergütungshöhe

[ Auszug: (1) Als angemessene Vergütung nach § 54 Abs. 1 und § 54a Abs. 1 und 2 gelten die in der Anlage bestimmten Sätze, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.  ... ]